Der Bezugspreis ist freibleibend und im voraus zu entrichten.
Wohnungsänderungen usw. sind dem Verlag mitzuzeilen. Abbestellungen sind
erst nach Ablauf der Verpflichtungsdauer, 6 Wochen vor Quartalsende möglich.
Erfolgt keine Abbestellung, läuft das Abonnement stillschweigend von Quartal
zu Quartal weiter. Bei Nichtbelieferung infolge höherer Gewalt, Streiks bzw.
seinen Folgeerscheinungen kein Entschädigungsanspruch. Erfüllungsort ist
Gelnhausen. Gerichtsstand ist (auch für das Mahnverfahren), soweit das
Gesetzt zwingend nichts anderes vorsieht, Gelnhausen.



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