Der Bezugspreis ist freibleibend und im voraus zu entrichten. Wohnungsänderungen usw. sind dem Verlag mitzuzeilen. Abbestellungen sind erst nach Ablauf der Verpflichtungsdauer, 6 Wochen vor Quartalsende möglich. Erfolgt keine Abbestellung, läuft das Abonnement stillschweigend von Quartal zu Quartal weiter. Bei Nichtbelieferung infolge höherer Gewalt, Streiks bzw. seinen Folgeerscheinungen kein Entschädigungsanspruch. Erfüllungsort ist Gelnhausen. Gerichtsstand ist (auch für das Mahnverfahren), soweit das Gesetzt zwingend nichts anderes vorsieht, Gelnhausen. Druckversion
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