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Main-Kinzig-Kreis - 26.07.2010 20:25 Uhr
Hanauer zu vier Jahren verurteilt


Hanau (ern). Gestern wurde am Landgericht Hanau der Prozess gegen einen 44-jährigen Deutschen fortgesetzt. Der Hanauer wurde der Vergewaltigung tateinheitlich mit Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Nun plant er mit Hilfe seines Verteidigers Revision einzulegen.

Bereits am vergangenen Mittwoch begann der Prozess gegen den Hanauer (die GNZ berichtete). Ihm wurde vorgeworfen, seine 40 Jahre alte Ex-Partnerin im Januar und Februar 2008 in ihrer Hanauer Wohnung vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte sagte am ersten Verhandlungstag aus, dass er sich zum Zeitpunkt der Tat bei seinem Schwager in Slowenien befunden habe, um seine im Sterben liegende Schwester zu besuchen. Nun sollte der aus Slowenien angereiste Schwager des Angeklagten dies am gestrigen Verhandlungstag bestätigen. Der 57-jährige Slowenier sagte sofort, dass sein Schwager ihn zum Tatzeitpunkt besucht habe. Sogar eine genaue Uhrzeit seiner Ankunft konnte er dem Gericht mitteilen. Jedoch konnte er sich nicht an den Tag erinnern, an dem seine Frau, die an Krebs litt, ins Krankenhaus kam oder Chemo-Therapien erhielt.

Anschließend wurde ein langjähriger Arbeitskollege des Angeklagten als Zeuge gehört. Er sagte aus, dass das Opfer den Angeklagten regelmäßig auf der Arbeit besucht habe und sich dort mit ihm „heftige Streitereien“ geliefert habe. Außerdem berichetete er, dass die Geschädigte ihren ehemaligen Partner regelmäßig mit SMS und Anrufen während der Arbeit terrorisiert habe.

Ein Sachverständiger konnte bei dem Beschuldigten keine Persönlichkeitsstörungen feststellen. In seinem Gutachten schlug er vor, von normaler Schuldfähigkeit auszugehen. Danach wurde die Beweisaufnahme geschlossen und die Staatsanwaltschaft hielt ihr Plädoyer. Laut Staatsanwaltschaft, gäbe es keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage des Opfers. Die detailreiche, konstante und ausführliche Schilderung der Tat durch die Geschädigte und auch Zeugenaussagen, die das aggressive Verhalten des Angeklagten bestätigten, bewegten die Staatsanwaltschaft zu einem Strafantrag von vier Jahren und acht Monaten.

Mehr dazu lesen Sie in der GNZ vom 27. Juli.








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