Birstein (re). Da sich jüngst immer mehr Bürger über unangeleinte Hunde und die durch sie bedingte Verunreinigung von Gehwegen und Spielplätzen beschwert haben, hat die Gemeinde Birstein ein Schreiben an die Hundehalter aufgesetzt, in dem sie um Rücksichtnahme bittet.
Wegen der Beschwerden weist die Gemeinde die Hundehalter auf einige rechtliche Vorschriften bezüglich der Hundehaltung hin. Gemäß der im Land Hessen geltenden Gefahrenabwehrverordnung sie die Anleinpflicht zu beachten. Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Park-, Garten- und Grünanlagen dürfe der Hund nur angeleint geführt werden.
Mehr dazu lesen Sie in der GNZ vom 23. Juli.
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