Landtagswahl: So funktioniert die Briefwahl
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Briefwahlumschläge liegen auf einem Tisch. Ab dem 28. August kann die Briefwahl für die Landtagswahl 2023 beantragt werden. (Symbolfoto)
© Quelle: Hendrik Schmidt/dpa
Marburg. Es ist das zentrale Ereignis in der hessischen Landespolitik in 2023: die Wahl des neuen Landtags. Am 8. Oktober ist es soweit. Denn im Januar 2024 endet die aktuelle Wahlperiode des 20. hessischen Landtags – nach fünf Jahren im Amt werden die Verhältnisse womöglich neu gemischt. Wer am Wahltag nicht selbst ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Hier gibt es die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.
Wer kann Briefwahl beantragen?
Die Briefwahl beantragen kann jeder, der für die Landtagswahl in Hessen wahlberechtigt ist. Das sind laut Gesetz alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Land Hessen haben.
Wer die Wahl per Brief beantragen möchte, braucht dafür einen Wahlschein, der von der jeweiligen Stadt/Gemeinde zugesandt wird. Alternativ muss man im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Ab wann ist die Briefwahl möglich?
Die Briefwahl ist möglich ab dem 41. Tag vor der Wahl – das ist in diesem Fall der 28. August. Bis zum 42. Tag vor der Wahl wird das Wählerverzeichnis erstellt, es enthält alle zu diesem Zeitpunkt wahlberechtigten Personen der Stadt/Gemeinde.
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Spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (17. September) müssen die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten versendet worden sein.
Was brauche ich für die Briefwahl?
Um die Briefwahl beantragen zu können, braucht man die Wahlbenachrichtigung. Dort ist auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt, das man ausfüllt und an seine Stadt/Gemeinde zurückschickt. Man kann die Unterlagen auch direkt im Bürgerbüro abholen oder eine Person seines Vertrauens beauftragen. Dafür ist dann eine schriftliche Vollmacht nötig.
Alternativ ist die Beantragung bei vielen Städten/Gemeinden auch online möglich.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Ist die Briefwahl beantragt, bekommt der/die Wahlberechtigte den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag, den amtlichen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl, auf dem diese erklärt wird.
Auf dem Stimmzettel wird abgestimmt, dann kommt er in den dafür vorgesehenen Umschlag. Dieser Stimmzettelumschlag kommt dann in den Wahlbriefumschlag zusammen mit dem Wahlschein. So geht alles zurück an die Stadt/Gemeinde.
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Auf einem Tisch liegt der Stimmzettel zu einer Landtagswahl. In Hessen wird der neue Landtag am 8. Oktober gewählt. (Symbolfoto)
© Quelle: Patrick Pleul/dpa
Bis wann kann ich per Briefwahl meine Stimme abgeben?
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl (6. Oktober), bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 15 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag (8. Oktober) um 18 Uhr bei der Stadt/ Gemeinde eingegangen sein.
Kostet die Briefwahl etwas?
Das Einsenden des Wahlbriefes ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. Kosten für eine Auslandseinlieferung oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel Eilzustellung, muss die Wählerin/der Wähler selbst zahlen.