"Völlig überfordert"

16 Kilometer als Geisterfahrer auf der A 66 unterwegs

Der Geisterfahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem musste er seinen Führerschein abgeben.

Der Geisterfahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem musste er seinen Führerschein abgeben.

Steinau. Still und in sich gekehrt saß der Mann aus dem Wartburgkreis auf der Anklagebank. Teilweise mit Tränen in den Augen. Reden ließ er lieber seinen Verteidiger. Er selbst ist wegen des Vorfalls in psychiatrischer Behandlung. Zu sehr hat ihm die Sache zugesetzt.

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Nach 16-stündiger Rückkehr aus dem Urlaub

An dem Tattag war der Handwerker abends mit seiner Frau auf der Heimfahrt. Nach einer Urlaubsreise im Ausland waren sie am Frankfurter Flughafen gelandet und nun mit dem eigenen Wagen auf der Autobahn unterwegs in die heimatliche Gemeinde in Thüringen. Eine rund 16-stündige stressige Tour lag bereits hinter ihnen, seine Frau auf dem Beifahrersitz fühlte sich unwohl.

Die Strapazen gingen auch an ihm nicht spurlos vorüber. Deswegen entschloss er sich, am Parkplatz Hundsrücker Berg zwischen Steinau und Schlüchtern eine kleine Erholungspause einzulegen. Doch dann passierte das Unfassbare: Offenbar völlig überfordert, benutzte er bei der Weiterfahrt anschließend nicht die Auffahrt in Richtung Fulda, sondern die Einfahrt auf den Parkplatz und war somit als Geisterfahrer auf der Nordroute aber in Richtung Frankfurt unterwegs.

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An zwei Anschlussstellen vorbei gefahren

Dort legte er eine unglaubliche Fahrtstrecke von knapp 16 Kilometern zurück, fuhr an den Anschlussstellen Steinau und Bad Soden-Salmünster vorbei, ohne zu reagieren. Rund ein halbes Dutzend entgegenkommende Autofahrer musste teilweise waghalsige Fahrmanöver hinlegen, um eine Kollision zu vermeiden. All das ließ den 61-Jährigen nicht reagieren.

Die Horrorfahrt endete erst in einer Baustelle zwischen Bad Soden-Salmünster und Bad Orb, wo ihm ein weiterer Wagen entgegenkam, der nach einer Vollbremsung unmittelbar vor ihm stehenblieb.

„Mit der Situation maßlos überfordert“

„Mein Mandant war mit der Situation maßlos überfordert“, erklärte sein Verteidiger. Die Sache tue diesem sehr leid. Vorangegangen sei eine Urlaubsreise, in der alles schiefgelaufen sei. Der 61-Jährige habe nicht vorsätzlich Menschen schädigen wollen. Eigentlich sei sein Mandant zu dem Zeitpunkt nicht fahrtüchtig gewesen. Er sei aber kein Verkehrsrowdy. Der Vorfall habe dem Thüringer sehr zugesetzt. So schrecke dieser heute beispielsweise noch nachts aus dem Schlaf hoch. Der Angeklagte selbst betonte, er sei heilfroh, dass bei dem Vorfall niemandem etwas passiert sei.

Geldstrafe und Führerscheinentzug

Richter Wolfgang Ott sprach von einer „immens gefährlichen Situation“. Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilte er den 61-Jährigen zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 50 Euro). Außerdem muss er weitere fünf Monate auf seine Fahrerlaubnis verzichten, die er anschließend vermutlich ohnehin erst nach erfolgreicher Absolvierung einer MPU-Prüfung (medizinisch psychologische Untersuchung) wiedererlangen kann.

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GNZ/ls

GNZ

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