Scharfe Pistole im Nachttischschränkchen: Bad Orber zu Geldstrafe verurteilt
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Der 74-Jährige durfte seine Pistole zwar legal besitzen, allerdings nur, wenn er diese sicher in einem Waffentresor verwahrt.
© Quelle: Daniel Karmann/dpa
Bad Orb. Der Fall kam ins Rollen, nachdem der Angeklagte auf eine Internetplattform eine Karikatur weitergeleitet hatte. Diese zeigt im Hintergrund ein Gebäude mit der Aufschrift „Sozialamt“. Davor waren mehrere Menschen fremdländischen Aussehens abgebildet. Dazwischen eine ältere Person im Rollstuhl, die offenbar einen deutschen Bürger darstellen sollte und von den anderen zur Seite gedrängt wird mit den Worten: „Du bleibst hinten. Wir neues Volk von Frau Merkel.“
Polizeilicher Staatsschutz „besucht“ Angeklagten
Nachdem die Ermittlungsbehörden davon erfahren hatten, schickten sie den polizeilichen Staatsschutz zur Durchsuchung zu dem 74-Jährigen. Die Beamten fanden dort jedoch kein weiteres volksverhetzendes Material. Allerdings wurden sie im Nachtschränkchen anderweitig fündig: Sie entdeckten griffbereit eine scharfe Waffe mit eingelegtem Magazin und Patronen.
Nachprüfungen ergaben, dass der Bad Orber diese zwar legal besaß, allerdings sie nicht ordnungsgemäß in einem Tresor sicher verwahrte.
Vor Gericht räumte er dieses Vergehen ein, hatte dafür aber eine Erklärung. Tags zuvor habe er mit der Waffe noch geschossen, kam allerdings nicht mehr zum Reinigen. Das hatte er sich angeblich für den folgenden Tag vorgenommen, deswegen die Pistole nur vorübergehend im „Nachtkasten“ verwahrt.
Verteidiger sieht keine Volksverhetzung in Merkel-Karikatur
Zu der weitergeleiteten Karikatur äußerte sich sein Verteidiger umfangreich. Dieser sah darin keine Volksverhetzung. Die Zeichnung beinhalte zwar eine polemische Aussage, sei aber vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, also strafrechtlich nicht relevant.
Der 74-Jährige betonte, weiterhin zum Inhalt der Karikatur zu stehen. Und er verwahrte sich vehement dagegen, als Rassist oder gar Faschist eingestuft zu werden. Er habe in seinem Leben viel mit ausländischen Bürgern zusammengearbeitet und dabei nie Probleme gehabt. Bislang ist der Mann auch nicht vorbestraft.
Anders bewertete dies die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Ihrer Ansicht nach ist die Karikatur geeignet, Hass gegen Ausländer zu verbreiten. Und auch Richter Andreas Weiß vertrat diese Ansicht. Es gehe dabei nicht nur um bloße Kritik an Altkanzlerin Angela Merkel und deren Politik, sondern um eine mögliche Aufstachelung zum Hass. Sicherlich handele es sich im vorliegenden Fall strafrechtlich um einen Grenzfall. Und es gehe nicht darum, ob der 74-Jährige ein Rassist ist.
Waffe eingezogen
Der Verstoß gegen das Waffengesetz war derweil zwischen den Parteien unstrittig. Mit seiner Strafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (2.700 Euro) blieb der Vorsitzende unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 3.600 Euro für angemessen hielt. Zudem wurde die Waffe eingezogen.
GNZ