Bad Soden-Salmünsterer meldet Wildunfall - mit 1,2 Promille
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/EGOLMJCWUBEUHO2TBFWFBKDBUM.jpg)
Er wollte nur einen Wildunfall melden, allerdings hatte ein Bad Soden-Salmünsterer dabei 1,2 Promille im Blut.
© Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa
Bad Soden-Salmünster/Schlüchtern. „Ich verstehe, dass Dummheit bestraft werden muss.“ Der 50-Jährige gab sich vor Gericht äußerst kleinlaut angesichts der unglaublichen Straftat, die er begangen hatte und wegen der er sich vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten musste.
Am Vormittag des 25. Oktober vergangenen Jahres fuhr der Mann aus Bad Soden-Salmünster mit seinem Wagen vor der Polizeistation Schlüchtern in der Lotichiusstraße vor. Dort wollte er einen Wildunfall melden, der ihm zuvor passiert war.
Die Polizei wird skeptisch wegen des Alkoholgeruchs
Die Polizisten wurden jedoch skeptisch – nicht wegen der Unfallmeldung, sondern weil sei bei dem Familienvater Alkoholgeruch wahrnahmen. Eine Blutentnahme ergab dann tatsächlich einen Wert von mindestens 1,23 Promille. Alkoholisiert zur Polizei fahren – das muss bestraft werden. Umgehend entzogen die Ordnungshüter ihm den Führerschein.
Angeklagter mutmaßt, wenn er noch ein solches Ding drehe, werde seine Frau ihn „vermutlich umbringen“
Der Verteidiger beteuerte, sein Mandant selbst habe wenig Verständnis für sich und seine skurrile Aktion. Der Angeklagte selbst versprach, nie wieder vor Gericht zu erscheinen. So etwas passiere ihm nicht noch einmal. Seine Ehefrau halte derzeit dankenswerterweise mit der Übernahme aller Fahrten das Leben in der Familie aufrecht. Wenn er noch einmal ein solches Ding drehe, würde sie ihn „vermutlich umbringen“, mutmaßte er.
Weil der Kurstädter bislang keine Vorstrafen hatte und auch keinerlei Eintragungen im Fahreignungsregister, fällte Richter Wolfgang Ott eine relativ moderate Strafe: Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 1.400 Euro in 40 Tagessätze zu jeweils 35 Euro bezahlen und weitere sechs Monate auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Der 50-Jährige überlegte nicht lange und nahm das Urteil umgehend an.
GNZ/ls
GNZ