Gegen die Beschlüsse der Ortsbeiräte


Grundsatzbeschluss: Zwischen Alsberg und Ahl dürfen Windräder gebaut werden

Die beiden Windvorranggebiete zwischen Ahl, Alsberg und Seidenroth. Das rechte trägt die Nummer 3-309. Die rote Fläche markiert kurstädtischen Wald.

Die beiden Windvorranggebiete zwischen Ahl, Alsberg und Seidenroth. Das rechte trägt die Nummer 3-309. Die rote Fläche markiert kurstädtischen Wald.

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