Diese Fristen gelten

Briefwahl: Das müssen die Gelnhäuser bei der Stichwahl beachten

Die Unterlagen zur Briefwahl müssen bis zum 2. Juni abgeholt werden.

Die Unterlagen zur Briefwahl müssen bis zum 2. Juni abgeholt werden.

Gelnhausen. Wie die Stadt Gelnhausen bekannt gibt, hat der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Mai das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterdirektwahl in Gelnhausen ermittelt. Damit steht offiziell fest, dass es am Sonntag, 4. Juni, zwischen 8 und 18 Uhr eine Stichwahl gibt.

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Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 2. Juni, 13 Uhr, beim Einwohnermeldeamt der Stadt Gelnhausen oder im Stadtteilbüro Hailer zu den dort geltenden Öffnungszeiten beantragt werden. Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen kann nur bis zum Mittwoch, 31. Mai, um 23:59 Uhr erfolgen. Die Stadt rät dringend dazu, Briefwahlunterlagen, die nach dem 30. Mai beantragt werden, persönlich im Wahlamt des Rathauses abzuholen.

Bürgermeister-Stichwahl in Gelnhausen: Die letzte Frist für die Briefwahl

Weiterhin ist es möglich, bei plötzlich nachgewiesener Erkrankung Briefwahlunterlagen am Samstag, 3. Juni, von 10 bis 12 Uhr, und am Sonntag, 4. Juni, bis 15 Uhr zu erhalten. Das Wahlamt befindet im Rathaus, am „Obermarkt“ 7 im Zimmer 001 des Erdgeschosses. Erreichbar ist es unter Telefon 06051/830150, 06051/830152 oder 06051/830158 zu erreichen.

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Die Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 4. Juni 2023, bis 18 Uhr im Rathaus abgegeben oder im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

GNZ

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