Das war ein Zufallsfund der Polizei: Wegen einer anderen Sache wurde sie in der Wohnung eines 24-Jährigen vorstellig. Im Zuge dieser Ermittlungen stießen sie dort auf 7,2 Gramm Marihuana und einige Betäubungsmittel-Utensilien.
Linsengericht.Den Sachverhalt brachten die Beamten als „unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln“ zur Anzeige. Und deswegen sollte sich der junge Mann nun vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Doch trotz ordnungsgemäßer Vorladung blieb der Linsengerichter der Verhandlung fern.