Fall wird neu aufgerollt

Zweiter Anlauf für den Mord ohne Leiche: Prozessauftakt mit Befangenheitsantrag

Der Angeklagte schweigt beim Prozessauftakt.

Der Angeklagte schweigt beim Prozessauftakt.

Maintal. Mit einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht ist am Dienstag vor dem Hanauer Landgericht die Neuauflage des Prozesses um einen mutmaßlichen Mord ohne Leiche gestartet.

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Einer der Verteidiger des Angeklagten monierte die zu lange Verfahrensdauer gegen seinen Mandanten: Im bisherigen Verfahren seien die Verhandlungstermine zu weit auseinandergezogen und die wöchentliche durchschnittliche Verhandlungsdauer gering gewesen. Damit sei gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Beschleunigungsgrundsatz verstoßen worden. Ein weiterhin gegen seinen Mandanten bestehender Untersuchungshaftbefehl sei nicht verhältnismäßig, so der Anwalt.

Leiche wurde bis heute nicht gefunden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-jährigen Angeklagten vor, das Opfer am 21. Januar 2021 in einem Werkstattgebäude in Hammersbach heimtückisch getötet zu haben. Die Leiche des 79-jährigen Geschäftsmannes aus Frankfurt wurde bis heute nicht gefunden.

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Der wegen Mordes und unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitzes angeklagte Deutsche hatte die Werkstatt von dem Mann gemietet. Hintergrund für die Tat sollen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten aus diesem Mietverhältnis gewesen sein. Der 59-Jährige habe das Opfer in einen für Kunden uneinsehbaren Stromverteiler-Raum gelockt und ihn dort von hinten auf nicht genau bekannte Weise umgebracht. In zwei Fällen wird dem Mann zudem vorgeworfen, unerlaubt diverse Waffen und Gegenstände besessen zu haben.

Das Auto des Opfers war einen Tag nach der mutmaßlichen Tat in einem Industriegebiet in der Nähe des Bahnhofes von Maintal-Bischofsheim gefunden worden. Wenige Hundert Meter weiter wurde zudem sein Handy entdeckt. Darauf fanden sich auch Blutspuren des 79-Jährigen.

Eine bereits im November 2021 begonnene Hauptverhandlung, an der zwei der drei Berufsrichter des nun neu begonnenen Prozesses beteiligt waren, war wegen der Erkrankung eines Schöffen ausgesetzt worden, sodass es nun zu der Neuauflage kam. Der Angeklagte, der nach einer Untersuchungshaft unter Auflagen auf freien Fuß gekommen war, machte zum Prozessauftakt keine Angaben. Als Zeuge wurde ein früherer Auszubildender befragt, der den Angeklagten als strengen Chef schilderte, der auch mal „angepisst“ sein konnte – „je nachdem, wie es mit den Kunden lief“.

Ob es Streitigkeiten mit dem Opfer gab, wisse er aber nicht. Am mutmaßlichen Tattag am 21. Januar 2021 sei er selbst krank mit Kopfschmerzen zu Hause gewesen. Sein früherer Chef habe daraufhin morgens bei ihm geklingelt und gesagt, wenn er in 20 Minuten nicht am Arbeitsplatz erscheine, könne er sich eine neue Lehrstelle suchen. Er sei aber nicht zur Arbeit gegangen, da er ja krank gewesen und dies kein Kündigungsgrund sei.

Entscheidung über den Befangenheitsantrag fällt noch

Für den Prozess sind mehr als 30 weitere Verhandlungstermine bis in den August hinein angesetzt. Eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag wird erst bei einem der kommenden Sitzungstage fallen. Staatsanwältin Lisa Pohlmann zeigte sich verwundert darüber, dass die Verteidigung „das Terminierungsverhalten einer nicht mehr zuständigen Kammer“ als Grund für einen Befangenheitsantrag gegen die jetzige Kammer nutze.

GNZ

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