In der Wächtersbacher Politik ist man sich einig, Photovoltaikanlagen fördern zu wollen. Allerdings ist dabei zwischen fest installierten Anlagen auf dem Dach mit Stromspeichern und mobilen Anlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, zu differenzieren. Bei letzteren besteht eine unklare Rechtslage, welche vor einem Beschluss geklärt werden soll.
Dieter Löchl
Wächtersbach.Mit einer endgültigen Entscheidung, ob neben den auf dem Dach fest zu montierenden Photovoltaikanlagen auch sogenannte Balkonkraftwerke von der Stadt Wächtersbach gefördert werden sollen, taten sich die Ausschuss-Mitglieder schwer. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss tagten zur Beratung einer Förderrichtlinie gemeinsam und haben bezüglich der bei der Diskussion aufkommenden rechtlichen Fragen einzelner Vorschriften die Förderung der mobilen Photovoltaikanlagen zwar nicht ausgeschlossen, aber von der juristisch einwandfreien Umsetzung in der zu erstellenden Satzung abhängig gemacht.
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