Reinigungskraft hilft Arzt bei Amputation in Mainzer Klinik
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An der Mainzer Universitätsmedizin hat eine OP-Reinigungskraft bei einer Zehenoperation dem Operateur assistiert.
© Quelle: Andreas Arnold/dpa
Mainz. An der Mainzer Universitätsmedizin hat eine OP-Reinigungskraft bei einer Zehenoperation dem Operateur assistiert. Bei der Operation mit örtlicher Narkose im Herbst des Jahres 2020 sollte dem Patienten der kleine Zeh abgenommen werden, berichtete der Vorstandsvorsitzende Norbert Pfeiffer am Freitag in Mainz. Weil der Patient bei dem Eingriff unruhig geworden sei, habe der Operateur, der den Eingriff alleine durchführen wollte, die nicht medizinisch ausgebildete junge Frau einer Fremdfirma zur Hilfe gerufen. Die Zeitungen der VRM hatten zuvor darüber berichtet.
Nach der OP seien sowohl Gespräche mit dem Mediziner als auch mit der Reinigungskraft und deren Firma geführt worden. Das teilte die Unimedizin am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Mit dem Arzt, der die Zehenoperation vorgenommen hatte, sei sein Verhalten sowohl vor der Klinikleitung als auch vor dem Personalrat problematisiert worden. Die externe Reinigungskraft sei belehrt und nicht mehr im OP eingesetzt worden. Vorarbeiter und die betroffene externe Firma seien darauf hingewiesen worden, dass ein solcher „Einsatz von nicht eingewiesenen Kräften“ keinesfalls zulässig sei.
Dieses individuelle Fehlverhalten und Versagen des Fach- und Oberarztes bedauere die Universitätsmedizin sehr, betonte der Vorstandsvorsitzende der Einrichtung. „Das hätte nicht passieren dürfen.“ Es habe sich um einen Blackout und ein individuelles Versagen gehandelt. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mediziner sei nach einem arbeitsrechtlichen Verfahren mittlerweile aufgelöst worden.
Kein Schaden beim Patienten entstanden
Konkret habe die Frau das Bein des Patienten festgehalten und auch einen Tupfer gereicht, erklärte Pfeiffer. Dem Patienten sei kein Schaden entstanden. Die Operation sei ein Routineeingriff gewesen. Diese würden oft von einem Operateur alleine durchgeführt. Der Mediziner hätte sich aber in der Situation ohne Probleme Unterstützung von qualifizierten Fachkollegen holen können. Die Operation habe gegen 15.30 Uhr stattgefunden, zu der Zeit seien noch viele Ärzte in der Universitätsmedizin gewesen.
Der angesprochene Einzelfall sei sehr bedauerlich und dürfe sich nicht wiederholen, erklärte das Wissensschafts- und Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz. Es handele sich um einen klaren Verstoß gegen bestehende Regelungen.
Die Mainzer Unimedizin verwies am Montag auf ein „umfangreiches Risiko- und Fehlermanagement“ im Haus. Dazu gehörten etwa ein System, bei dem Beinahe-Fehler auch anonym gemeldet und aufgearbeitet werden könnten, ein Ombudsgremium zur Meldung von Fehlverhalten, Seminare zum Umgang mit Fehlern, das Angebot eines Patientenfürsprechers oder auch Patientenumfragen. „Die Universitätsmedizin nimmt ihre Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung mit einer qualitativ hochwertigen Medizin sehr ernst.“ Rund 700 000 Patientinnen und Patienten würden pro Jahr in der Einrichtung behandelt.
RND/dpa