Hackbacks durch das BKA

Faeser für aktive Cyberabwehr im Grundgesetz

Innenministerin Nancy Faeser in der Bundespressekonferenz

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Berlin. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Grundgesetz ändern, um Deutschland besser vor Cyberangriffen von feindlichen Staaten und von Kriminellen zu schützen. Dabei sollen das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestärkt werden.

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Die erste Grundgesetzänderung, die Faeser im Interview mit dem „Spiegel“ vorschlägt, betrifft das BKA. „Ich will dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen einräumen“, sagte die Innenministerin. Das BKA solle Angreifer und Angreiferinnen identifizieren, Attacken stoppen oder zumindest abmildern.

„Ein Hackback ist kein Hackback“

Grundsätzlich sind in Deutschland die Länder für die Gefahrenabwehr zuständig, nicht der Bund. Damit der Bundestag dem BKA eine Kompetenz zur präventiven Abwehr von Cybergefahren zuweisen kann, muss per Grundgesetzänderung zunächst eine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes geschaffen werden. 2008 wurde etwa das Grundgesetz geändert, damit das BKA eine Zuständigkeit für die „Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus“ erhalten konnte.

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Ob Faesers Vorstoß in der Koalition unterstützt wird, hängt wohl ganz davon ab, ob das BKA auch Befugnisse zum „Hackback“ – also zum Cybergegenangriff – bekommen soll. Der „Spiegel“ spricht das explizit an: „Im Ernstfall kann das aber bedeuten, dass deutsche Beamte in einen Server im Ausland eindringen und ihn lahmlegen.“ Darauf antwortet Faeser: „Das wäre aber kein aktiver Gegenschlag, sondern die Abwehr eines Angriffs.“ Bei Twitter wurde das mit der Formel übersetzt: „Ein Hackback ist kein Hackback“. Faeser versucht tatsächlich, vor allem das Wort zu vermeiden: „Vergessen Sie mal die Formulierung Hackback“, befiehlt sie den „Spiegel“-Reportern.

 Symbolbild Kritische Infrastruktur, Blackout Gefahr, Cyberterrorismus, Braunkohle Kraftwerk, RWE Power AG Kraftwerk Seurat, Windkraftwerke, 2 Blöcke wurden 2020/21 stillgelegt und im Juni 22 wieder hochgefahren um Gaskraftwerke in der Energiekrise 2022 zu ersetzten, Bergheim, NRW, Deutschland, Kritische Infrastruktur *** Critical infrastructure symbol image, blackout threat, cyberterrorism, lignite-fired power plant, RWE Power AG Seurat power plant, wind turbines, 2 units were shut down in 2020 21 and restarted in June 22 to replace gas-fired power plants in 2022 energy crisis, Bergheim, NRW, Germany, critical infrastructure

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Hackbacks waren im Koalitionsvertrag ausgeschlossen

Faeser hat allen Grund für ihre ausweichenden Aussagen, denn im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es: „Hackbacks lehnen wir als Mittel der Cyberabwehr grundsätzlich ab.“ IT-Fachleute halten Hackbacks für zweifelhaft, weil die Identifizierung von Angreifern und Angreiferinnen diffizil ist und ein Gegenschlag leicht die Falschen treffen kann. Außerdem seien oft unbeteiligte Netznutzer und Netznutzerinnen betroffen. Und schließlich sei ein Hackback nicht mehrfach anwendbar, weil dabei die eigene Methode zum Eindringen in fremde Rechner offenbart werde. Besser sei es, die eigene IT ausreichend gegen fremde Angriffe zu schützen.

Mit einer zweiten Grundgesetzänderung will Innenministerin Faeser das BSI zur „Zentralstelle“ aufwerten. Dies ist explizit im Koalitionsvertrag vorgesehen. Dann wären die Länder zur Zusammenarbeit mit dem BSI verpflichtet. Hier gibt es vor allem von den großen Bundesländern Widerstand. Bayern etwa hat 2017 sein eigenes Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gegründet.

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Für eine Grundgesetzänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Aber noch hat Faeser keinen Gesetzentwurf vorgelegt.

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