Anstehende Reform

Klinikdirektor: Angst vor Krankenhaussterben derzeit unbegründet

Prof. Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Frankfurt, bei einer Pressekonferenz (Archivbild).

Prof. Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Frankfurt, bei einer Pressekonferenz (Archivbild).

Frankfurt/Main. Bei der anstehenden Krankenhausreform wird es nach Ansicht des Ärztlichen Direktors des Frankfurter Universitätsklinikums, Prof. Jürgen Graf, kein „Kliniksterben“ geben. Es gehe vielmehr um „eine Transformation von Leistungen und Aufgaben sowie eine Hierarchisierung“ bei den Gesundheitsversorgern. Beides sei sinnvoll, sagte Graf der Deutschen Presse-Agentur.

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Die erst in groben Zügen ausgearbeitete Reform sieht unter anderem vor, dass Krankenhäuser in verschiedene Leistungsstufen eingeteilt werden. Das schürte bei manchen Trägern kleinerer Krankenhäuser die Sorge, dass ihre Klinik geschlossen werden könnte. „Die Angst vor einem Kliniksterben halte ich derzeit nicht für begründet“, sagte Graf. Allerdings müssten sich die Kliniken davon verabschieden, dass sie sich aussuchen können, welche Leistungen sie anbieten.

In manchen Regionen könne es zum Beispiel sinnvoller sein, ein ambulantes Medizinisches Versorgungszentrum zu etablieren als eine viel teurere 24-Stunden-Notaufnahme eines Krankenhauses zu erhalten. Welche Leistungen ein Krankenhaus anbietet, müsse generell mehr vom Bedarf her entschieden werden als davon, was sich finanziell lohnt.

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Versorgung stärker am medizinischen Bedarf orientieren

Die Reform bietet nach Grafs Einschätzung die Chance, bestehende „Fehlanreize“ zu korrigieren. Manche Bereiche der Krankenversorgung seien lukrativ, etwa die Versorgung von Herz-Kreislaufpatienten - hier gebe es oft ein Überangebot. Andere Bereiche seien prinzipiell defizitär, zum Beispiel die Kinderheilkunde - hier gebe es Engpässe. „Es muss eine bessere Form von Anreizen geben“, sagte Graf, „und die müssen sich am medizinischen Bedarf orientieren“.

Eine Orientierung am Bedarf erfordert nach Grafs Ansicht ein Umdenken sowohl bei Krankenhausträgern als auch bei Patienten. „Nicht jeder darf anbieten, was er will. Und nicht jeder darf sich aussuchen, was er kriegt. Aber jeder muss bekommen, was er braucht.“

RND/dpa

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