Nach Protestaktion an der Uni: Verurteilte Klimaaktivistin legt Einspruch ein – Richter erhöht Strafe
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Mit ihren Protesten sorgt die Letzte Generation für Aufsehen. Eine Aktivistin muss nun eine höhere Geldstrafe zahlen, nachdem sie gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.
© Quelle: IMAGO/Eibner
Das hatte sich die 30-Jährige anders vorgestellt: Am Hamburger Amtsgericht hatte die Klimaaktivistin Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Damit wollte sie ein geringeres Strafmaß oder im besten Fall einen Freispruch erreichen. Doch der Richter entschied anders und legte 1500 Euro Geldstrafe fest. 300 Euro mehr als vor dem Einspruch fällig gewesen wären.
Vorangegangen war eine Aktion an der Hamburger Universität: Im vergangenen Mai hatte die 30-jährige gemeinsam mit weiteren Mitstreitern das Audimax der Universität besetzt, wie die „taz“ berichtet. Nach einem Gespräch mit dem Uni-Präsidenten, das aus Sicht der Letzten Generation nicht das gewünschte Ergebnis brachte, griffen die Aktivistinnen und Aktivisten dann zur Spraydose. Auch mit Wandfarbe gefüllte Feuerlöscher kamen zum Einsatz. An die Wände und auf den Boden sprühten sie „Noch zwei bis drei Jahre, um die Zukunft der Menschheit zu entscheiden”, „Was bringt dir der Abschluss ohne Sicherheit und Perspektiven?” sowie „Auf Wissenschaft hören”. Zudem entrollte die Gruppe auf dem Vordach des Hörsaals ein Transparent. Die Universität hatte wegen der Aktion an dem denkmalgeschützten Audimax aus den 1950er-Jahren Strafanzeige gestellt.
Verfassungsschutz: Letzte Generation bisher nicht extremistisch
Ist die Klimagruppe Letzte Generation extremistisch? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht aktuell keine hinreichenden Anhaltspunkte.
© Quelle: dpa
Insgesamt entstanden 18.000 Euro Sachschaden, die Uni ließ die Graffiti entfernen. Amtsrichter Moritz Lieb sagte laut „taz“ bei der Verhandlung, eine derart hohe Summe sei ihm bei einer Sachbeschädigung noch nicht untergekommen. „Das ganze Gebäude ist völlig verschmiert gewesen.” Er könne zwar das politische Ziel unterstützen, auch sei das Anliegen durch das Grundgesetz abgesichert, so der Richter. Doch Sachbeschädigung könne nicht hingenommen werden, ebensowenig wie Nötigung oder schlimmstenfalls Gewalt. „Das ist die Büchse der Pandora.”
Er warnte auch davor, dass weitere derartigen Aktionen im Gefängnis enden könnten. Sie dürfe sich wegen ihres politischen Anliegens nicht über das Gesetz hinwegsetzen, ermahnte der Richter die Klimaaktivistin.
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Auch eine weitere Aktivistin der Letzten Generation, die an der Sachbeschädigung beteiligt gewesen war, wurde am Montag vom Hamburger Amtsgericht verurteilt. Die 27-Jährige muss ebenfalls eine Geldstrafe zahlen. Nach der Urteilsverkündung ging der Protest weiter: Vor dem Amtsgericht hielt die 30-Jährige mit weiteren Mitgliedern der Letzten Generation Banner mit Aufschriften wie „Klimaschutz ist kein Verbrechen!“ in die Kameras. Auch auf Twitter äußerte sich die Bewegung kritisch zu dem Urteil.
RND/dre