Kassen- und Hausärzte fordern Ende der Maskenpflicht in den Praxen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/2M4PL46RGNGO3ILSWFKNFBR3GI.jpeg)
Eine Ärztin füllt eine Impfbescheinigung aus. Ab Februar müssen die Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Bayern und Baden-Württemberg keine Masken mehr tragen.
© Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
Hannover/Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die bundesweite Aufhebung der Maskenpflicht in den Arztpraxen gefordert. „Es ist folgerichtig, die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen aufzuheben, wie das Bayern nun angekündigt hat. Die anderen Bundesländer sollten sich diesem Schritt anschließen“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die pandemische Lage ist vorbei.“
So sei die Krankheitslast durch Corona und Grippe „geringer geworden“, betonte Gassen. „Außerdem werden nicht in allen Praxen Hochrisikopatienten behandelt. Es sollte generell den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen überlassen werden, ob sie das Tragen von Masken in ihren Praxen verpflichtend machen wollen.“
Auch der Deutsche Hausärzteverband verlangte das Aus für die Maskenpflicht. „Aus unserer Sicht bedarf es keiner Verpflichtung durch den Gesetzgeber zum Tragen einer Maske in Arztpraxen“, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth dem RND. „Vielmehr sollen die Praxen eigenständig über ihr Hausrecht entscheiden, ob bei ihnen eine Maskenpflicht gilt oder nicht.“ Sie riet dennoch gerade älteren und vorerkrankten Patientinnen und Patienten, „sich bestmöglich vor Ansteckungsrisiken zu schützen“. Dazu zähle etwa weiter das Tragen einer medizinischen Maske in überfüllten Räumen.
Patientenschützer kritisieren Bayern-Vorstoß
Die bayerische Staatsregierung hatte am Donnerstag angekündigt, die landeseigene Maskenpflicht mit Ablauf des 31. Januar aufzuheben. Grund sei dafür die Entspannung bei der Corona-Infektionslage, so Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Damit müssen Beschäftigte in Arztpraxen und in ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie Personen in Gemeinschaftsunterkünften ab dem 1. Februar keine Masken mehr in den Einrichtungen tragen. Am Freitag zog Baden-Württemberg mit dem gleichen Zeitplan nach. Holetschek forderte zudem den Bund auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht im Gesundheitswesen vor dem 7. April auszusetzen.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/DMGOZCVWFNFMJBUMXEZCJBR5CM.jpg)
corona-kompakt
Der Ratgeber für Gesundheit, Wohlbefinden und die ganze Familie – jeden zweiten Donnerstag.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Kritik daran kommt von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Vorstand Eugen Brysch beklagte im Gespräch mit dem RND, dass seit dem 4. Oktober vergangenen Jahres über 11.500 Menschen an Corona gestorben seien und rund 550 an der Grippe. Dies zeige, dass Corona weder eine Erkältung noch eine Grippe sei. „Doch die Fakten spielen für die Staatsregierung keine Rolle mehr“, monierte er und unterstrich: „Wer jetzt die Hygieneschutzmaßnahmen und Maskenpflicht in der Alten- und Krankenpflege abschaffen will, ignoriert die verletzlichen Menschen.“