Keine Verpflichtung zu anonymen Meldewegen

Kompromiss gefunden: Schutz für Whistleblower per Gesetz kommt

Blick in den deutschen Bundestag: Am Donnerstag soll das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen werden.

Blick in den deutschen Bundestag: Am Donnerstag soll das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen werden.

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Berlin. Der Bundestag wird an diesem Donnerstag erneut und diesmal endgültig das lange fällige Hinweisgeberschutzgesetz beschließen. Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss sind Unternehmen und Behörden nicht mehr verpflichtet, spezielle Kanäle für anonyme Meldungen einzurichten.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz, das der Bundestag erstmals bereits Mitte Dezember 2022 beschlossen hat, schützt Beschäftigte, wenn sie Straftaten und ähnliche Missstände melden, vor Entlassung oder anderen Nachteilen. Die Meldung kann bei einer internen Stelle des Arbeitgebers erfolgen oder extern beim Bundesamt für Justiz.

Union: Anonyme Meldewege fördern Falschbeschuldigungen

Doch der Bundesrat hatte im Februar (auf Betreiben der von der Union mitregierten Länder) die erforderliche Zustimmung verweigert. Daraufhin versuchte die Ampel, das Gesetz in zwei Teile aufzuspalten. Dann hätte der größte Teil der Regelungen keine Zustimmung der Länderkammer mehr benötigt. Doch die unionsregierten Länder drohten nun mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb gab die Ampel-Koalition nach und rief doch den Vermittlungsausschuss an, um sich mit der CDU/CSU auf einen Kompromiss zu einigen.

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Die Union kritisierte dabei vor allem die Pflicht, anonyme Meldewege für Whistleblower einzurichten. Dies ermutige Falschbeschuldigungen. Dagegen glaubt die Koalition, dass viele Whistleblower sich ohne die Möglichkeit einer anonymen Meldung gar nicht trauen, auf Missstände hinzuweisen.

Ende letzter Woche einigten sich beide Seiten auf einen Kompromiss: „Die interne Meldestelle sollte auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen.“ Diese Formulierung wird nun in Paragraf 16 des Hinweisgeberschutzgesetzes eingefügt.

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Gesetz soll Mitte Juni in Kraft treten

Am Dienstag hat der Vermittlungsausschus den Kompromiss formal beschlossen. An diesem Donnerstag wird der Bundestag des Gesetz entsprechend ändern und am Freitag wird der Bundesrat zustimmen. Etwa Mitte Juni wird das Gesetz dann in Kraft treten.

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Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt der Bundestag eine EU-Richtlinie um, geht aber weit darüber hinaus, weil nicht nur die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht unter Schutz gestellt wird, sondern auch der Hinweis auf Verstöße gegen deutsches Recht.

Die EU-Richtlinie hätte bereits im Dezember 2021 umgesetzt werden müssen. Die EU-Kommission hat daher Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Dabei hat sie die Verhängung von Strafgeldern in Höhe von rund 50 Millionen Euro beantragt.

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