Schuhbeck im Gefängnis: Was den Starkoch in der JVA Landsberg erwartet
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Vor dem Haupteingang zur JVA in Landsberg am Lech (Bayern) steht ein Schild mit der Aufschrift „Anstaltsgelände! Betreten für Unbefugte verboten!“. Hier wird Schuhbeck sein Haftstrafe absitzen (Archivbild).
© Quelle: picture alliance / dpa
Das Leben von Alfons Schuhbeck wird sich in den kommenden drei Jahren gründlich verändern. Der Starkoch wurde vom Landgericht München zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöge verurteilt. Diese wird der 73-Jährige, sofern er keine Rechtsmittel einlegt oder diese erfolglos bleiben, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landsberg am Lech absitzen.
Auch Hoeneß saß seine Strafe hier ab
Das Gefängnis, das laut Bayerischem Staatsministerium der Justiz Platz für 581 Insassen bietet, bekommt mit Schuhbeck nicht den ersten prominenten Insassen. Der ehemalige Manager und Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß, musste hier ebenfalls von Juni 2014 bis Februar 2016 seine Haftstrafe verbüßen. Von einem Bonus für Prominente war nie etwas zu hören, auf den Sternekoch aus Bayern kommt also vermutlich der ganz normale Haftalltag zu.
Promikoch Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft München wirft dem Unternehmer und einem Mitarbeiter Steuerkürzung vor. Schuhbecks Anwalt kritisierte am Mittwoch die Beweislage.
© Quelle: Reuters
Nach Berichten von stern.de wird sich Schuhbeck dann täglich, abgesehen von Essen, Arbeit und Freigang, in einer acht Quadratmeter großen Zelle aufhalten, ausgestattet mit einem 70 Zentimeter breiten Bett, Kleiderschrank, einem Tisch sowie Waschbecken und Toilette.
Gefängnisalltag von 6 bis 19 Uhr
Die Gefängnisinsassen werden demnach in der Regel morgens um 5.50 Uhr geweckt, um 7 Uhr ist Arbeitsbeginn, die Mittagspause findet von 11 bis 12 Uhr statt. Ein Fünf-Sterne-Essen wird in dem 220-Plätze-Saal selbstverständlich nicht serviert, der Speiseplan bestehe beispielsweise aus Gemüsesuppe, Salat und Nudeln.
Nach dem Essen gehe es wieder zurück zur Arbeit, am Nachmittag erhielten die Häftlinge zwei Stunden Freigang. Um 19 Uhr würden die Zellen verschlossen, dorthin dürfe jeder sein Abendessen mitnehmen: Roggenbrot, Margarine und Käse, dazu eine Tasse Tee.
Schuhbeck könnte sich von Arbeitspflicht befreien lassen
Einer Tätigkeit im Gefängnis nachzugehen ist übrigens Pflicht. Die Inhaftierten sollen, wenn möglich, im Rahmen ihres vorigen Berufslebens eingesetzt werden. Schuhbeck könnte sich allerdings wegen seines Alters von der Arbeitspflicht befreien lassen. Falls er doch eine Tätigkeit ausüben sollte, wäre eine Arbeit in der Gefängnisküche natürlich naheliegend.
RND/sz