Die Dorfgemeinschaft aufleben lassen
André Neubert ist nach fünf Jahren erster Ortsvorsteher von Hettersroth

Politisch gesehen ist das möglich – in der Hessischen Gemeindeordnung ist geregelt, dass ein Ortsbeirat in Ortsbezirken unter 8 000 Einwohnern zwar aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern bestehen muss, seine Einrichtung im Falle zu weniger Bewerber aber für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit entfallen kann. Welche Einschnitte dies für einen Ort bedeutet, ergibt sich ebenfalls aus der Hessischen Gemeindeordnung und aus der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Gemeinde Birstein: Nach diesen Vorschriften vertritt der Ortsbeirat die Interessen der Einwohner seines Ortsbezirks gegenüber der Gesamtgemeinde. Er muss zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, von Gemeindevorstand und Gemeindevertretung vor der Fällung von Entscheidungen angehört werden. Existiert ein solches Gremium nicht, kann es passieren, dass die Anliegen des Ortes in kommunalpolitischen Entscheidungen auf Gemeindeebene „hinten runter fallen“ – wie in der vergangenen Wahlperiode geschehen, findet Neubert bedauernd.
Mehr lesen Sie in der GNZ am 31. Dezember.
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