Friedhofsgebühren explodieren
Brachttaler Ausschuss: Ringen zwischen Kostendeckung und Sozialverträglichkeit
Die Gebührenkalkulation stellte Andrea Schellhorn vom Kommunal-Beratungsbüro Heyder und Partner in Leipzig vor. Sie stellte die Vorgehensweise vor, bei das Äquivalenz- und das Gleichheitsprinzip eine große Rolle spielen. Dadurch soll auf allen sechs Brachttaler Friedhöfen gleich Gebührensätze für gleiche Leistungen geben. Schellhorn unterscheidet Kosten, die von der Größe des Grabes abhängig sind, und jene Kosten, die unabhängig davon anfallen. Aus den Kosten ergibt sich die Bemessungsgrundlage hin zu kostendeckenden Gebühren.
Dabei wird die Grabfläche mit 40 Prozent eingerechnet, die Grabstelle mit 60 Prozent für 30 Jahre. Hinzu kommen Bestattungsgebühren für das Öffnen und Schließen des Grabs. Und weiter die Pflege des Friedhof sowie separat die Kosten für die Trauerhalle. Die Kalkulation ist auf fünf Jahre ausgelegt.
Eine Gebührenexplosion bedeutet dies bei den Nutzungsrechten. Kostete ein Reihengrab bisher 350 Euro, sind künftig 2034 Euro kalkuliert, ein zweistelliges Urnenreihengrab kostete bisher 250 Euro und steigt auf 2476 Euro. Für eine Familiengrabstätte werden je Grab statt bisher 500 künftig 2 712 Euro fällig, geht man von Kostendeckung von 100 Prozent aus. Wie Bürgermeister Wolfram Zimmer (CDU) sagte, würde derzeit bestenfalls eine Kostendeckung von 70 Prozent toleriert. Das bedeutet aber, dass dennoch ein Erdreihengrab 1 424 Euro, ein zweistelliges Urnenreihengrab 1 733 Euro und ein Familiengrab je Grabstätte 1 898 Euro kosten würde.
Die Bestattungsgebühren müssen in ähnlicher Weise angepasst werden. Die betrug bislang für eine Erdbestattung eines Erwachsenen mit dem Öffnen und Schließen des Grabes 450 Euro und sollen auf 775 Euro steigen. Bei der Urne waren es bisher 175 Euro und künftig 310 Euro. Das Baumgrab mit Urne wird künftig an günstigsten sein, doch kommen die Kosten für das Röhrensystem hinzu.
Mehr dazu lesen Sie in der GNZ vom 19. Januar.
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