Keine Einigung bei den Friedhofsgebühren in Brachttal
Gemeindevertreter zwischen sozialer Verantwortung und finanziellen Zwängen

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Friedhofsgebühren, die die Angehörigen der Verstorbenen zahlen, die Kosten der Gemeinde decken müssen, ähnlich wie Müll- oder Abwassergebühren. Dies ist in der Gemeinde Brachttal mit der aktuellen Gebührensatzung aus dem Jahr 2009 jedoch nicht der Fall. So kostet eine Reihengrabstätte für Erwachsene aktuell 350 Euro. Mit der Neukalkulation müsste der Preis auf 2 034,30 Euro ansteigen, um die Kosten vollständig zu decken. Der Preis würde sich also fast versechsfachen.
Bereits in der Ausschusssitzung diskutierten die Mandatsträger lange und kontrovers über dieses schwierige Thema. Die Argumente der sozialen Verantwortung, vor allem für die ältere Generation, und der Zwang zur Kostendeckung bestimmte auch die Diskussion der Gemeindevertreter. Der Gemeindevorstand um Bürgermeister Wolfram Zimmer (CDU) hatte den Antrag eingebracht, die Gebühren so anzuheben, dass zunächst 80 Prozent der Kosten gedeckt werden. Für eine Reihengrabstätte würde das einen Preis von 1 627,44 Euro bedeuten. Die Nutzung der Trauerhalle soll davon ausgenommen sein und 160 Euro kosten.
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