Das Eilverfahren werde nach Aktenlage entschieden, in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten. Solange das Verfahren läuft, könne Sanel M., der im Gefängnis in Wiesbaden eine Jugendstrafe verbüßt, nicht abgeschoben werden.
Ob es im Klageverfahren eine mündliche Verhandlung geben werde, sei noch offen, sagte Evers. Die Akten der Ausländerbehörde lägen dem Gericht noch nicht vor. Der Ausweisungsbescheid der Behörde, in dem die Abschiebung von Sanel M. angeordnet wird, sei dem Anwalt des 19-Jährigen zum 30. September zugestellt worden, sagte ein Sprecher der Stadt Wiesbaden.
Sanel M. hatte die Studentin vor rund zwei Jahren auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später, an ihrem 23. Geburtstag. Sanel M. wurde im Juni vergangenen Jahres wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.