Täter muss in den psychiatrischen Vollzug
Urteil im „Stalking-Prozess“ gegen 35-jährigen Mann aus Schlüchtern

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Simon Z., der bereits 2013 zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, schon wenige Wochen nach dem Urteil seine Bewährungsauflagen verletzt und das Nachstellen der mittlerweile 25-jährigen Studentin fortgesetzt hat. Dazu wurde der Angeklagte in zwei Fällen der Körperverletzung sowie in einem Fall des Widerstands gegen die Staatsgewalt für schuldig befunden. Mit der Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten lag das Urteil nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (zwei Jahre und neun Monate). Ins Gefängnis muss der Verurteilte trotzdem nicht; das Gericht ordnete seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.
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