Wohngeld-Antrag: Diese drei Dinge sollten Sie unbedingt beachten
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Kosten für die Miete: Seit Januar können mehr Menschen Wohngeld beantragen – und tun es auch.
© Quelle: Andrea Warnecke dpa Archiv
Berlin. Wer trotz Arbeitseinkommen oder Rente die Miete nicht bezahlen kann, hat Anspruch auf Wohngeld. Für Menschen, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung haben, gibt es parallel dazu den sogenannten Lastenzuschuss. Im Schnitt können berechtigte Haushalte mit einem Zuschuss von 340 Euro pro Monat rechnen. Es lohnt sich darum, mit einem Wohngeldrechner den eigenen Anspruch zu prüfen. Bis das Geld wirklich auf dem Konto landet, sind jedoch einige Hürden zu nehmen. Mit diesen Tipps kommen Sie schneller ans Ziel.
Wohngeld: Keine Angst vorm Antrag
Wer wohngeldberechtigt ist, gelangt im Internet über die Suche nach dem Stichwort „Wohngeld“ zusammen mit dem eigenen Wohnort schnell zur offiziellen Seite der entsprechenden Stadt oder Kommune, die alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitstellt. Der Wohngeldantrag lässt sich direkt am Computer ausfüllen und auf dem eigenen Gerät abspeichern.
Beratungsstellen wie die des Caritasverbandes können bei der Beantragung des Wohngeldes helfen. Denn die hat es in sich: „Der Wohngeldantrag hat jetzt acht Seiten, früher waren es vier“, so Steffen Mehnert von der Sozialberatung der Caritas in Berlin. Hinzu komme das Problem der Formulierungen: „Anträge sind nicht aus Sicht des Antragstellers verfasst.“
Der Sozialarbeiter versteht, wenn Menschen vor dem Papierkram zurückschrecken – zugleich kann er aber auch beruhigen: „Die Angst vor dem Formular ist unbegründet. Man sollte sich auf jeden Fall damit beschäftigten. Name, Anschrift und andere persönliche Daten kann jeder eintragen. Und wenn ich nicht weiter weiß, hole ich mir Hilfe.“
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https://www.rnd.de/panorama/wohnungen-in-hannover-vonovia-laesst-mieter-eine-woche-lang-ohne-heizung-frieren-D45QH36D5JAAHMFWTE6HFCF7VY.html
In 88 Wohnungen in Nordhannover war es eine bitterkalte Winterwoche. Die längst veraltete Heizungsanlage war ausgefallen. Mieterinnen und Mieter bekamen zwar kleine Heizlüfter – aber auch reihenweise Blasenentzündungen und Erkältungen. Erst nachdem diese Redaktion zu dem Vorfall anfragte, ging die Reparatur plötzlich ganz schnell.
Wohngeld: Auf rechtssichere Zustellung achten
Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist. Um diese Frist zu wahren, kann der Wohngeldantrag fürs Erste auch formlos gestellt werden. Ein kleines Anschreiben mit der Formulierung „Hiermit beantrage ich Wohngeld“ reicht dafür aus. Innerhalb eines Monats müssen dann alle anderen notwendigen Unterlagen nachgereicht werden.
Doch auch da kann es haken. In Schleswig-Holstein wurden zuletzt etliche Wohngeldanträge wegen eines Systemfehlers bei der Online-Beantragung nicht an das zuständige Amt weitergeleitet. Steffen Mehnert weiß aus Erfahrung, dass auch per Post zugeschickte Anträge und Unterlagen auf dem Weg zur Wohngeldstelle verloren gehen.
Problematisch wird es dann, wenn es keinen Nachweis gibt, dass der Antrag verschickt wurde – und auch angekommen ist. Mehnert empfiehlt dafür den Königsweg: „Immer persönlich abgeben und eine Kopie der ersten Seite mit Posteingangsstempel aushändigen lassen.“ Auch das gute alte Faxgerät eigne sich für die Übermittlung: „Das schickt eine Sendebestätigung, wenn das Fax angekommen ist.“ Seit 2023 gibt es zusätzlich das Onlineverfahren für die Übermittlung von Anträgen.
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Wohngeld: Wartezeit überbrücken
Mehr als dreimal so viele Haushalte als bisher haben in Deutschland Anspruch auf Wohngeld. Dementsprechend groß ist der Informationsbedarf. „Seit Beginn des Jahres haben wir vermehrt Anfragen dazu“, so Mehnert.
Augsburg rechnet laut Angaben des Bayrischen Rundfunks mit einer Vervierfachung von Anträgen, Kassel erwartet dreimal so viele Anträge wie bisher. Deutschlandweit wird von langen Wartezeiten bis zur Bewilligung des Geldes berichtet, in Berlin müssen Menschen schon jetzt bis zu zwölf Monate auf den Wohngeldbescheid warten. Fatal, wenn das Geld ohnehin knapp ist.
Steffen Mehnert rät im Einzelfall dazu, zusätzlich Bürgergeld oder Grundsicherung zu beantragen – mit dem Hinweis darauf, dass noch auf die Bewilligung des Wohngeldes gewartet wird. Den Antrag für Bürgergeld stellt die Arbeitsagentur online zur Verfügung. Und auch hierbei gilt: Wer sich unsicher ist, wendet sich an eine entsprechende Beratungsstelle.